AGB Stiftung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der xpand Stiftung

Stand 16.08.2012

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.

§ 1 Kurse – Öffentliche Seminare/Workshops

  • Bei den von der xpand Stiftung in Prospekten und im Rahmen sonstiger Werbemaßnahmen angekündigten Seminarterminen handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorschau. Änderungen der Termine, Orte, Dauer, Inhalt und Gebühren bleiben insoweit vorbehalten.
  • Wir behalten uns unwesentliche Änderungen (z.B. Abfolge der Seminarthemen, Trainings- und Pausenzeiten) des Veranstaltungsprogramms vor, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
  • Eine Seminaranmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax). Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung, die umgehend von der xpand Stiftung an den Anmelder gesandt wird, zustande.
  • Da die Teilnehmerzahl für diese Seminare/Workshops begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • Der Seminarpreis wird spätestens 14 Kalendertage vor Seminar- bzw. Workshopbeginn fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend frühzeitig. Bei mehrteiligen Seminar-/Workshopreihen wird der gesamte Betrag mit Zugang der Rechnung fällig und ist, ohne Abzug zahlbar. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Seminaren/Workshops berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
  • Der Seminar-/Workshop-Preis schließt die Leistungen mit ein, die mit der Anmeldebestätigung genau beschrieben sind. Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten (z.B. Telefon, Fax, Minibar) trägt der Teilnehmer selbst.
  • Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anmeldegebühr von EUR 50,00 pro Seminarteilnehmer fällig. Die Anmeldegebühr ist Bestandteil des Seminarpreises. Die Anmeldegebühr wird erstattet, wenn die entsprechende Veranstaltung aus einem Grund nicht stattfindet, den die xpand Stiftung zu vertreten hat. Der Nachweis, dass ein geringerer Kostenaufwand angefallen ist, steht offen.
  • Die Anmeldung kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail kostenfrei (ausgenommen Anmeldegebühr) widerrufen werden. Wird die Anmeldung erst innerhalb bis einschl. 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn storniert, stellen wir 50 % der Seminarkosten in Rechnung. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 8 Kalendertagen oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Seminar, stellt die xpand Stiftung die volle Seminargebühr in Rechnung. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer, der sich gesondert anmelden muss, ist möglich.
  • Die xpand Stiftung behält sich Absagen oder Verschiebungen aus wichtigen, nicht vorhersehbaren organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor dem Termin) oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die xpand Stiftung bemüht sich xpand darum, den Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, die Veranstaltung, zu der er umgebucht wurde, binnen zwei Wochen nach Zugang der neuen Daten kostenfrei zu stornieren. Ist eine Umbuchung nicht möglich, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verschiebung der Veranstaltung bestehen nur nach Maßgabe von § 8.
  • Die Preise für diese Dienstleistungsbereiche sind Bruttopreise, verstehen sich also einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Kurse – Inhouse –Trainings, Seminare und Beratungen

  • Von uns verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit.
  • Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse -Trainings, Seminare, Vorträge und Beratungen können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand unter Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die xpand Stiftung die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
  • Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.
  • Kosten für solche Leistungen, die nicht ausdrücklich in unserem Angebot aufgeführt sind, gehen zu Lasten des Kunden.
  • Die xpand Stiftung behält sich Absagen oder Verschiebungen aus wichtigen, nicht vorhersehbaren organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor dem Termin) oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verschiebung der Veranstaltung bestehen in diesen Fällen, in denen die Verschiebung oder der Ausfall nicht von der xpand Stiftung zu vertreten ist, nicht.

§ 3 Verkauf von Waren | Produktversand und -verkauf

  • Sämtliche Preise sind Endpreise. Unsere Angebote sind freibleibend. Inhaltliche und optische Änderungen der Produkte, die nicht zu einer unzumutbaren Veränderung des Vertragsgegenstandes führen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versandkosten ab Dortmund.
  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum der xpand Stiftung (Eigentumsvorbehalt).
  • Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt. Die Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufforderung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung und dadurch bedingten Verzug des Käufers verursacht werden, wie zum Beispiel Prozesskosten, Anwaltskosten, Bankgebühren oder Inkassokosten, gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Wir behalten uns im Verzug des Käufers vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft Barzahlung, Zahlung per Einzugsermächtigung oder gegen Nachnahme zu verlangen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen.
  • Bei Falschbestellungen, die wir allein aus Kulanz rückabwickeln, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch 5,00 EUR. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes ist dem Käufer möglich. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die xpand Stiftung berechtigt, unbeschadet eines von xpand nachzuweisenden höheren Schadens Jahres-Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher der xpand Stiftung zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.
  • Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
  • Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
  • Gegenüber Ansprüchen der xpand Stiftung ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der xpand Stiftung anerkannt.

§ 5 Vertrauliche Informationen | Datenschutz

  • Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
  • Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.
  • Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 6 Urheberrechte

  • Produkte, seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen aller Art und elektronische Trainingsmedien, die von xpand stammen, unterliegen dem Urheberrecht der xpand Stiftung und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden, es sei denn dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 § 7 Mitwirkungspflicht

  • Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen von Erkrankungen durch die Seminarteilnehmer.

§ 8 Haftung

  • Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
  • Die xpand Stiftung haftet nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden, die von der xpand Stiftung oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos resultieren. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den zwingenden Reglungen des Produkthaftgesetzes bleibt stets unberührt. Die Haftung wegen Schuldnerverzugs, wegen der von der xpand Stiftung zu vertretenden Unmöglichkeit und für solche fahrlässigen Pflichtverletzungen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf, ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit insoweit selbst die Verantwortung.
  • Die Haftung wird für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentliche Pflichten betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  • Die xpand Stiftung übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben, soweit diese der xpand Stiftung nicht im Vorfeld bekannt waren.

§ 9 Sektenpassus

  • Die Seminare der xpand Stiftung beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab.
  • Wir erklären, dass die xpand Stiftung nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z. B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.
  • Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserer Organisation. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserer Stiftung und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.
  • Wir unterhalten wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen.

§ 10 Gerichtsstand

  • Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Gerichtsstand Dortmund.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
  • Der Vertragspartner muss eine voll geschäftsfähige natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist.

Korrespondenzadresse:

xpand Stiftung
Gutenbergstr 36
44149 Dortmund
Telefon 0231/52 88 82
Telefax 0231/52 88 30

E-Mail: info-de@xpand.eu

www.xpand.eu