AGB Stiftung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der xpand Stiftung

Stand 16.08.2012

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.

§ 1 Kurse – Öffentliche Seminare/Workshops

  • Bei den von der xpand Stiftung in Prospekten und im Rahmen sonstiger Werbemaßnahmen angekündigten Seminarterminen handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorschau. Änderungen der Termine, Orte, Dauer, Inhalt und Gebühren bleiben insoweit vorbehalten.
  • Wir behalten uns unwesentliche Änderungen (z.B. Abfolge der Seminarthemen, Trainings- und Pausenzeiten) des Veranstaltungsprogramms vor, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
  • Eine Seminaranmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax). Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung, die umgehend von der xpand Stiftung an den Anmelder gesandt wird, zustande.
  • Da die Teilnehmerzahl für diese Seminare/Workshops begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • Der Seminarpreis wird spätestens 14 Kalendertage vor Seminar- bzw. Workshopbeginn fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend frühzeitig. Bei mehrteiligen Seminar-/Workshopreihen wird der gesamte Betrag mit Zugang der Rechnung fällig und ist, ohne Abzug zahlbar. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Seminaren/Workshops berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
  • Der Seminar-/Workshop-Preis schließt die Leistungen mit ein, die mit der Anmeldebestätigung genau beschrieben sind. Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten (z.B. Telefon, Fax, Minibar) trägt der Teilnehmer selbst.
  • Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anmeldegebühr von EUR 50,00 pro Seminarteilnehmer fällig. Die Anmeldegebühr ist Bestandteil des Seminarpreises. Die Anmeldegebühr wird erstattet, wenn die entsprechende Veranstaltung aus einem Grund nicht stattfindet, den die xpand Stiftung zu vertreten hat. Der Nachweis, dass ein geringerer Kostenaufwand angefallen ist, steht offen.
  • Die Anmeldung kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail kostenfrei (ausgenommen Anmeldegebühr) widerrufen werden. Wird die Anmeldung erst innerhalb bis einschl. 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn storniert, stellen wir 50 % der Seminarkosten in Rechnung. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 8 Kalendertagen oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Seminar, stellt die xpand Stiftung die volle Seminargebühr in Rechnung. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer, der sich gesondert anmelden muss, ist möglich.
  • Die xpand Stiftung behält sich Absagen oder Verschiebungen aus wichtigen, nicht vorhersehbaren organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor dem Termin) oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die xpand Stiftung bemüht sich xpand darum, den Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, die Veranstaltung, zu der er umgebucht wurde, binnen zwei Wochen nach Zugang der neuen Daten kostenfrei zu stornieren. Ist eine Umbuchung nicht möglich, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verschiebung der Veranstaltung bestehen nur nach Maßgabe von § 8.
  • Die Preise für diese Dienstleistungsbereiche sind Bruttopreise, verstehen sich also einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Kurse – Inhouse –Trainings, Seminare und Beratungen

  • Von uns verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit.
  • Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse -Trainings, Seminare, Vorträge und Beratungen können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir d